Literatur-Manufaktur Nesso | Inhaber: Olaf Nesso (Stand: 31.03.2026)
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge der Literatur-Manufaktur, sofern ihnen nicht vor Auftragserteilung schriftlich widersprochen wird.
1. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Schöpfungshöhe
1.1 Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) erstellt für den Auftraggeber (nachfolgend AG) individuelle Werke (Texte, Konzepte, Audio-Inhalte, Musikkompositionen und visuelle Inhalte). 1.2 KI-Regie-Prinzip: Der AN nutzt zur Erbringung der Dienstleistungen moderne KI-Technologien (z. B. Google Gemini, Suno, ElevenLabs). Alle Werke entstehen unter maßgeblicher menschlicher Steuerung, Dramaturgie und Kuration durch den AN, um die urheberrechtliche Schöpfungshöhe sicherzustellen. Der AN versichert, dass er hierfür die erforderlichen gewerblichen Lizenzen vorhält. 1.3 Rechteübertragung: Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der AN dem AG die unwiderruflichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den Werken zur alleinigen Nutzung. Dies umfasst ausdrücklich auch KI-generierte Bestandteile. 1.4 Die Nennung des AN als Urheber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ohne diese ist der AG berechtigt, das Werk unter eigenem Namen oder Pseudonym zu führen.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Sämtliche Tätigkeiten sind kostenpflichtig. 2.2 Kleinunternehmerregelung: Die Vergütungen sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. 2.3 Fälligkeit: Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Bei Projekten mit mehreren Teilschritten (z. B. Biografien, Coaching) ist der AN berechtigt, entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen.
3. Änderungen, Sonderleistungen und Textform
3.1 Textform-Erfordernis: Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs, Ergänzungen oder Sonderleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind nichtig. 3.2 Änderungswünsche nach der ersten Korrekturschleife werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet. 3.3 Reisekosten und Spesen für Archivrecherchen oder Vor-Ort-Termine werden nach vorheriger Absprache in voller Höhe vom AG erstattet.
4. Mitwirkung und Abnahme
4.1 Mitwirkungspflicht: Der Erfolg der Dienstleistung hängt maßgeblich von der Zuarbeit des AG ab. Verzögerungen durch fehlende Informationen oder Feedback des AG gehen nicht zu Lasten des AN. 4.2 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der AG sie verwendet, die Rechnung bezahlt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich widerspricht. Unwesentliche Abweichungen im Rahmen der künstlerischen Gestaltungsfreiheit berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5. KI-Besonderheiten & Haftungsausschluss
5.1 Fakten-Check: Der AN nutzt KI zur Recherche und Strukturierung. Da KI-Systeme zu fehlerhaften Angaben („Halluzinationen“) neigen können, ist der AG verpflichtet, die Werke vor Veröffentlichung akribisch auf sachliche Richtigkeit (insb. historische Daten und Namen) zu prüfen. Eine Haftung des AN für unerkannte faktische Fehler der KI-Systeme ist ausgeschlossen. 5.2 Sofern der AG eigene Stimmen, Vorlagen oder Medien zur Veredelung bereitstellt, versichert er, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt und stellt den AN von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. 5.3 Der AN führt keine rechtliche Prüfung (insb. Marken- oder Wettbewerbsrecht) der erstellten Werke durch.
6. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
6.1 Da die Leistungen des AN (Ghostwriting, Audio-Veredelung, Coaching) individuell nach Spezifikation des AG angefertigt werden oder digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger betreffen, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorzeitig, sobald der AN mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Der AG stimmt dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
7. Eigenwerbung
7.1 Der AN ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen (z. B. als Referenz auf der Website), sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeit vereinbart wurde.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des AN. 8.2 Änderungen des Vertrages: Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. 8.3 Die Unwirksamkeit einer Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.