(Stand: 17.08.2025)
Die nachfolgenden AGB orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesverbands Text und Konzept e.V. und gelten für alle mir erteilten Aufträge, wenn ihnen nicht vor Auftragserteilung widersprochen wird.
1.1 Der Texter / Autor, nachfolgend Auftragnehmer genannt, überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber Textwerke und andere sprachliche Inhalte (nachfolgend „Werke“). Die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte für die beauftragten Werke ist mit der Vergütung abgegolten. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden dem Auftraggeber die unwiderruflichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte für alle bekannten und unbekannten Verwertungsarten an den Werken zur alleinigen Nutzung übertragen. Die Nennung des Auftragnehmers als Urheber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, soweit nicht anders vereinbart, zur Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und erstellte Texte hinzuweisen.
1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütungen und die ausgewiesenen Beträge sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.
3.1 Die Vergütung ist bei der Ablieferung des Werkes fällig. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei der Ablieferung zu vergüten.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Gesamtvergütung für mehrwöchige Zusammenarbeiten in Raten zu verlangen. Die Vergütung wird im Sinne eines Dienstvertrags unabhängig vom Leistungserfolg fällig.
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden in voller Höhe vom Auftraggeber erstattet.
5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung kann der Auftragnehmer Korrekturmuster einfordern, wenn nicht anders vereinbart.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens 3 einwandfreie Belege bzw. digitale Dokumente unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.
7.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Der Auftragnehmer lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.
7.5 Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.
7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.