Literatur-Manufaktur Nesso | Inhaber: Olaf Nesso (Stand: 05.05.2026)
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge der Literatur-Manufaktur, sofern ihnen nicht vor Auftragserteilung schriftlich widersprochen wird.
1. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Schöpfungshöhe
1.1 Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) erstellt für den Auftraggeber (nachfolgend AG) individuelle Werke (Texte, Konzepte, Audio-Inhalte, Musikkompositionen und visuelle Inhalte).
1.2 KI-Regie-Prinzip: Der AN nutzt zur Erbringung der Dienstleistungen moderne KI-Technologien (z. B. Google Gemini, Suno, ElevenLabs). Alle Werke entstehen unter maßgeblicher menschlicher Steuerung, Dramaturgie und Kuration durch den AN, um die urheberrechtliche Schöpfungshöhe sicherzustellen. Der AN versichert, dass er hierfür die erforderlichen gewerblichen Lizenzen vorhält.
1.3 Rechteübertragung: Erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der AN dem AG die unwiderruflichen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den Werken zur alleinigen Nutzung. Dies umfasst ausdrücklich auch KI-generierte Bestandteile.
1.4 Die Nennung des AN als Urheber bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ohne diese ist der AG berechtigt, das Werk unter eigenem Namen oder Pseudonym zu führen.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Sämtliche Tätigkeiten sind kostenpflichtig.
2.2 Kleinunternehmerregelung: Die Vergütungen sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
2.3 Fälligkeit & Vertrauens-Prinzip: Sämtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich nach vollständiger Ablieferung des Werkes und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Der AN setzt hierbei bewusst auf das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (hanseatischer Kaufmann) und erbringt seine Leistung in Vorleistung. Bei umfangreichen Projekten mit mehreren Teilschritten (z. B. Biografien, Coaching) behält sich der AN jedoch vor, entsprechende Abschlagszahlungen nach Abschluss der jeweiligen Etappen zu verlangen.
3. Änderungen, Sonderleistungen und Textform
3.1 Textform-Erfordernis: Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs, Ergänzungen oder Sonderleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden sind nichtig.
3.2 Änderungswünsche nach der ersten Korrekturschleife werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet.
3.3 Reisekosten und Spesen für Archivrecherchen oder Vor-Ort-Termine werden nach vorheriger Absprache in voller Höhe vom AG erstattet.
4. Mitwirkung und Abnahme
4.1 Mitwirkungspflicht: Der Erfolg der Dienstleistung hängt maßgeblich von der Zuarbeit des AG ab. Verzögerungen durch fehlende Informationen oder Feedback des AG gehen nicht zu Lasten des AN.
4.2 Prüf- und Reklamationspflicht (Differenziert):
Gegenüber Geschäftskunden (B2B): Es gilt die kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Der AG ist verpflichtet, die gelieferten Werke unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt das Werk als genehmigt.
Gegenüber Privatkunden/Verbrauchern (B2C): Der AG ist gehalten, die gelieferten Werke zeitnah zu prüfen. Aufgrund der Natur von Musik-Grüßen als Termingeschäft wird eine Rückmeldefrist von 48 Stunden als angemessen vereinbart. Bei umfangreichen Werken (z. B. Biografien, Coaching-Konzepte) gilt eine Prüffrist von 7 Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Fristen kein begründeter Widerspruch, gelten die Leistungen als abgenommen.
5. KI-Besonderheiten & Haftungsausschluss
5.1 Fakten-Check: Der AN nutzt KI zur Recherche und Strukturierung. Da KI-Systeme zu fehlerhaften Angaben („Halluzinationen“) neigen können, ist der AG verpflichtet, die Werke vor Veröffentlichung akribisch auf sachliche Richtigkeit (insb. historische Daten und Namen) zu prüfen. Eine Haftung des AN für unerkannte faktische Fehler der KI-Systeme ist ausgeschlossen.
5.2 Sofern der AG eigene Stimmen, Vorlagen oder Medien zur Veredelung bereitstellt, versichert er, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt und stellt den AN von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
5.3 Der AN führt keine rechtliche Prüfung (insb. Marken- oder Wettbewerbsrecht) der erstellten Werke durch.
5.4 Datenspeicherung & Archivierung
Der AN ist ein Erstellungsbetrieb, kein Archivdienstleister. Mit der erfolgreichen Übermittlung der digitalen Inhalte (Zustellung der Datei oder des Download-Links) geht die Verantwortung für die dauerhafte Datensicherung vollumfänglich auf den AG über. Der AN hält die Daten aus Kulanz für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Abnahme vor; eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung oder erneuten Bereitstellung nach diesem Zeitraum besteht nicht.
6.1 B2B (Geschäftskunden): Für Kunden, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen (Unternehmer gemäß § 14 BGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
6.2 B2C (Privatkunden / Verbraucher): Bei der Literatur-Manufaktur entstehen handgefertigte Unikate. Daher weist der Auftragnehmer (AN) auf folgende gesetzliche Regelungen für Verbraucher (§ 13 BGB) hin:
Ausschluss bei Individualisierung: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Leistungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. personalisierte Musik-Grüße, Biografien, individuelle Texte).
Vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten: Bei digitalen Inhalten (z. B. Audio-Dateien), die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
6.3 Bestätigung und Vertragserfüllung: Da die Bestellung direkt per E-Mail erfolgt, gibt der Kunde die erforderliche Zustimmung und Kenntnisnahme aktiv ab, indem er den im E-Mail-Lückentext vorgegebenen Bestätigungstext mitsendet. Mit der Bereitstellung des fertigen digitalen Inhalts (z. B. Versand der Audio-Datei per E-Mail oder Download-Link) gilt der Vertrag als vollständig erfüllt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn kann die individuelle Anfertigung nicht gestartet werden.
7. Eigenwerbung
7.1 Der AN ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen (z. B. als Referenz auf der Website), sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeit vereinbart wurde.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des AN, sofern der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.2 Änderungen des Vertrages: Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
8.3 Die Unwirksamkeit einer Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.